[17.10.2016] Seit dem 01. Oktober 2016 gelten neue Regelungen für Vereinbarungen der „Schriftform“ in AGB. Solche Vorgaben sind in AGB nunmehr nicht mehr zulässig und die Klauseln sollten entsprechend angepasst werden. Unabhängig davon besteht aber der weitverbreitete Mythos, Verträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden um wirksam zu sein. Aber stimmt das oder handelt es sich nur um einen Irrglauben?