[08.06.2016] Wie so oft verliefen die Fronten in einem Streit über ein gemeinsames Testament von Ehegatten entlang der Blutslinien: die beiden Kinder der Erblasserin aus deren erster Ehe bestritten, dass die Erblasserin das nach ihrem Tod vom zweiten Ehemann vorgelegte gemeinschaftliche Testament wirklich selbst unterschrieben habe. Das war auch angesichts des Inhalts des Testamentes nicht erstaunlich, denn darin setzten sich die Erblasserin und der zweite Ehemann wechselseitig zu Alleinerben ein.