[27.07.2015] Besonders für Kleinunternehmer, die grenzüberschreitend im Europäischen Wirtschaftsraum Geschäfte machen, ist sie gedacht: Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP – Societas Unius Personae). Nach Plänen der Europäischen Union soll diese europäische Rechtsform die Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften vereinfachen und somit dazu beitragen, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit abzubauen.