[13.02.2019] Auf Initiative des Landgerichts Saarbrücken kommt der stark kritisierte „Kaskadenverweis“ jetzt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser Verweis soll es dem Darlehensnehmer ermöglichen, zu prüfen, welche Pflichtangaben im Darlehensvertrag erforderlich sind, um den Beginn der zweiwöchigen Widerrufsfrist auszulösen.