[23.04.2017] Für den Erhalt der Mietwohnung ist der Vermieter zuständig. Er muss kleine und größere Schäden an der Wohnung reparieren und bezahlen. Jedoch kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für kleinere Instandsetzungsarbeiten zu tragen hat. Wir klären, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist.