[15.01.2021] Ein Testament muss eigenhändig geschrieben werden und unterschrieben sein, wenn es nicht beim Notar errichtet wird. Die Vorgaben für ein gültiges Testament sind also überschaubar. Doch wenn der Erblasser mit seinem Werk nicht mehr zufrieden ist und nachträglich etwas streicht oder Ergänzungen macht, wird die rechtliche Situation komplizierter. Vor allem, wenn die Änderungen nur an einer Kopie des Originals vorgenommen werden.