[16.07.2020] Bei der Geldwäsche gemäß § 261 StGB handelt es sich um einen Straftatbestand, der in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Ziel dieser Regelung ist, das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus organisierter Kriminalität und verwandten Kriminalitätsformen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zum Zwecke der Tarnung zu unterbinden.