[29.04.2015] Nicht nur die Eltern sind den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn die Eltern pflegebedürftig werden stellt sich oft die Frage, ob die Kosten des Pflegeheims und der Unterbringung von der Rente und der Pflegeversicherung des Elternteils gedeckt werden können. Spätestens wenn das Sozialamt die Kosten erstattet haben möchte, werden die Kinder hellhörig.