[07.08.2015] Manchmal kann man nichts dafür: Wenn am Urlaubsort der Rückflug zurück in die Heimat gestrichen wird und deshalb der erste Arbeitstag nach dem Urlaub nicht angetreten werden kann, hat der Arbeitnehmer ein Problem. Er sollte sich mit dem Arbeitgeber darüber einigen, wie mit dem zusätzlichen Arbeitsausfall umzugehen ist. Aber einfach einen Urlaubstag streichen darf der Arbeitgeber nicht.