[14.10.2016] Die Festnahme von Straftätern ist Sache der Polizei. Doch in bestimmten Fällen dürfen auch einfache Bürger einschreiten und Straftäter vorläufig festnehmen und festhalten, bis die Polizei eintrifft. Dabei dürfen sie auch handgreiflich werden und körperliche Gewalt anwenden, um die Festnahme durchzusetzen. Allerdings ist das Festnahmerecht an enge Voraussetzungen geknüpft.