[06.09.2016] Die Verwendung der Fußnote „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ in einer Widerrufsbelehrung ist für den Verbraucher irreführend und die Widerrufsbelehrung daher fehlerhaft. Darlehen mit dieser Belehrung konnten auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden.