[01.09.2017] 



Wenn die Sozialkassen der Bauwirtschaften (SOKA-Bau) von einem Betrieb ohne eigene gewerbliche Arbeitnehmer (sog. Solo-Selbstständige) Mindestbeitrag für die Berufsbildung (auch Ausbildungskostenumlage genannt) haben wollen und ihn deshalb verklagen, dann sind dafür nicht die Arbeitsgerichte zuständig, sondern das örtliche Amtsgericht. Solo-Selbstständige gehören nicht vors Arbeitsgericht – das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden.