[08.07.2019] 



Der Weg zur Arbeit steht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Allerdings gilt das nur für den direkten Weg. Darüber, was das genau bedeutet, gibt es immer wieder Streit. Das Sozialgericht Osnabrück hat jetzt entschieden, dass auch ein Umweg der direkte Weg sein kann - etwa dann, wenn es um die Sicherheit geht (Az.: S 19 U 123/18).