[15.11.2019] Alles richtig gemacht. So scheint es zumindest, denn für die Gläubiger in den insgesamt vier P&R-Insolvenzverfahren gibt es derzeit gute Nachrichten: Sie können nach Abschluss von Vergleichsvereinbarungen nun mit ersten Abschlagszahlungen rechnen. Es kam zu einer Einigung zwischen der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen in Bezug auf die Vergleichsvereinbarungen.