[02.03.2018] 



Wer krank wird, hat in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Allerdings nur, wenn Arbeitnehmer ein Attest vorlegen. Geben sie die Bescheinigung zu spät bei der Krankenkasse ab, ruht der Anspruch auf Krankengeld, befand das Sozialgericht Detmold (Az.: S 3 KR 824/16). Versicherte können sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse meldet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.