[26.08.2015] Werden Arbeitnehmer zur Vertretung wegen Kinderbetreuung fast 15 Jahre lang immer wieder neu befristet eingestellt, kann der Beschäftigte deshalb noch nicht automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag beanspruchen. Die Befristung kann dann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber von vornherein immer von einem zeitlich begrenzten Vertretungsbedürfnis ausgehen musste, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 29.04.2015 (Az.: 7 AZR 310/13).