[18.01.2016] Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Verbraucherschutz zum 13.06.2014 haben erhebliche Neureglungen für Unternehmen gebracht. Nicht nur Onlinehändler müssen Ihre Internetseiten, AGB und Widerrufsbelehrungen anpassen. Auch für den stationären Handel und im Handwerk gab es zahlreiche Änderung. Insbesondere die Belehrungspflicht für „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ (AGV) birgt für Unternehmen nicht zu unterschätzende Risiken. Liegt ein solcher, die Belehrungspflicht auslösender AGV auch beim Verkauf auf einer Messe vor?