[25.04.2016] Häufig werden Formvorschriften bei der Abfassung von Testamenten übersehen oder jedenfalls nicht hinreichend genau beachtet, wenn der Erblasser selbst und ohne rechtliche Beratung das Testament alleine schreibt. Das kann für die Person, die vom Erblasser begünstigt werden sollte, sehr nachteilige Folgen haben.