[07.02.2017] Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat sich mit Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 - mit einer Widerrufsinformation einer beklagten Sparkasse bei einem Immobiliendarlehensvertrag aus August 2010 befasst. Dabei hatte der Bankensenat über ein zur Revision zugelassenes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. August 2015 zu entscheiden. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt leider bis heute nicht vor.