[18.12.2015] Ist von einem Versicherungsnehmer in den Jahren 1994-2007 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen worden und hat er nach Beantragung dieser den Versicherungsschein mit sämtlichen Versicherungsunterlagen erhalten, so musste der Versicherer den Versicherungsnehmer wirksam über sein Widerspruchsrecht belehren. Dies ist millionenfach nicht geschehen.