[08.01.2016] Was passiert nach dem Tod mit den im Internet hinterlassenen Daten und Benutzerkonten des Verstorbenen? Gehen sie auf die Erben über? Und wie erfolgt der Zugang angesichts der Tatsache, dass die Zugangsdaten den Angehörigen in der Regel nicht bekannt sein dürften? Facebook geht auch in diesen Fragen einen eigenen Weg und verweigert den Erben strikt den Zugang. Doch jetzt hat das LG Berlin Facebook dazu verurteilt, den Eltern eines verstorbenen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto zu gewähren.