[05.09.2023] Laut Arbeitsstätten-Regelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Auch wenn der Arbeitgeber bei großer Hitze zum Einschreiten verpflichtet ist: Zu viel Hoffnung auf ein Hitzefrei sollten sich Arbeitnehmer nicht machen. Laut § 3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 3.5 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Grundsätzlich soll laut ASR in Innenräumen eine Höchsttemperatur von 26 Grad Celsius herrschen. Liegen die Temperaturen darüber, kann der Arbeitnehmer aber keineswegs den Stift beiseitelegen und nach Hause gehen.