[24.10.2018] Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 4. Oktober 2018 - 5 U 38/18 - erneut entschieden, dass die Vertragsunterlagen der Förde Sparkasse zu Immobiliendarlehen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Ähnlich hatte das Oberlandesgericht bereits in einem Urteil vom 1. Dezember 2016 - 5 U 105/16 - gegen die Förde Sparkasse entschieden. Beide Urteile wurden von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte erstritten.