[26.09.2016] Wer nach dem Tod eines Menschen erbt, bestimmt sich nach der gewillkürten oder der gesetzlichen Erbfolge. Als erstes ist nach dem Willen des Erblassers zu fragen, den dieser in einem Testamt oder Erbvertrag geregelt haben kann. Hat der Erblasser keine solche Verfügung in der dazu notwendigen Form getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.