[18.11.2019] Gebietsabsprachen und Preisabsprachen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen stellen erhebliche Kartellverstöße dar und werden immer häufiger von den Kartellämtern geahndet. Die Unternehmensleitung muss daher unbedingt Bußgelder vom Kartellamt, Geld- und Freiheitsstrafen sowie Schadensersatzforderungen von Kartellgeschädigten im Blick haben und diese Folgen vermeiden. Hierzu wird Know- How gebraucht, was genau gegen das Kartellverbot verstößt.