[24.11.2016] In hochtechnisierten Gesellschaften verbringen viele Menschen das Ende ihres Lebens im Krankenhaus, wo sie über die Zeit ihrer bewussten Handlungsfähigkeit hinaus medizinisch behandelt werden und ihr Leben und damit der Sterbeprozess mit lebenserhaltenden Maßnahmen verlängert wird. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst bei Bewusstsein ist, kann darüber keine eigene Entscheidung mehr treffen. Deshalb kann mit einer Patientenverfügung vorab bestimmt werden, ob in bestimmten Situationen ärztliche Behandlungen erfolgen sollen oder nicht.