[23.02.2016] 



Arbeitgeber müssen es in der Regel hinnehmen, wenn Mitarbeiter sich über ihr Gehalt austauschen. Da Arbeitnehmer gegenüber Mitarbeitern nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen, bleibt ihnen bei einem Vergleich des Gehalts nur die Möglichkeit, sich mit anderen darüber zu unterhalten. Daher sind Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen über das Gehalt geschwiegen werden muss, in vielen Fällen ungültig.