[03.11.2015] 



Weigern Mitarbeiter sich, Überstunden zu leisten, kann das zu einer Kündigung führen. Zulässig ist das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn Überstunden vertraglich vereinbart sind (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 5 TaBV 7/14).