[07.08.2019] Das Landgericht in Kleve stellte sich in seiner Entscheidung vom 12.07.2019, Az. 3 O 332/18 deutlich auf die Seite der Klägerin und gab der Klage gegen den VW-Konzern statt, trotzdem die Klägerin das betroffene Fahrzeug erst im April 2016 - also gut ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hatte. Das Gericht hält diesen Aspekt für unschädlich.