[20.11.2018] Nimmt ein Arbeitnehmer seinen bezahlten Jahresurlaub nicht wahr, dann können seine Erben von dessen Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich dafür verlangen. Diese Ausgleichsmöglichkeit hat der Europäische Gerichtshof den Erben verstorbener Arbeitnehmer nun zuerkannt und damit die bisherige Regelung aus dem deutschen Erbrecht und Arbeitsrecht für unanwendbar erklärt.