[10.11.2020] 



Auch Kinder von Spitzenverdienern haben einen Anspruch, zur Bestimmung ihres Unterhalts das genaue Einkommen zu erfahren. Die Erklärung des Vaters, „unbegrenzt leistungsfähig“ zu sein, reiche nicht aus, entschieden die obersten Familienrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der Beschluss aus dem September wurde am Montag veröffentlicht. (Az. XII ZB 499/19)