[09.04.2018] In einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vor dem OLG Köln geführten Berufungsverfahren (Az. I-12 U 226/17) gegen die DSL Bank (Deutsche Postbank AG) hat der Senat mit Verfügung vom 13. März 2018 vorläufig Stellung zu der Frage genommen, ob der isolierte Widerruf einer im Fernabsatz geschlossenen Prolongation (Zinsbindungsvereinbarung) eines Darlehensvertrages möglich ist.