[30.11.2016] 



Macht das Finanzamt einen Fehler, obwohl der Steuerzahler alles richtig in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte, sollte man die nachträgliche Änderung des Bescheids nicht einfach hinnehmen. „Ist ein Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig, darf er nicht so einfach geändert werden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Dies gilt sowohl für den Steuerzahler als auch für das Finanzamt.“ Aktuell ist dazu ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, auf das man sich berufen kann (Az.: VI R 38/16).