[11.08.2016] 



Wer sich auf einer sogenannten Crowdworking-Plattform anmelden möchte, sollte genau deren Geschäftsbedingungen prüfen. Nutzer sollten unter anderem darauf achten, dass die Geschäftsbedingungen nicht nach Vertragsschluss einseitig geändert werden können, erläutert Thomas Klebe, Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht. Er warnt zum Beispiel vor einer Formulierung wie „Es gelten die Geschäftsbedingungen, die aktuell auf der Homepage der Plattform veröffentlicht sind.“