[24.06.2019] Die Rechtsprechung zum Widerruf von Darlehensverträgen ab dem 11.06.2010 befindet sich im Fluss. Langsam kommt die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten zu den vielfältigen Rechtsfragen. So hat das OLG Köln am 26.03.2019 – 4 U 102/18 – entschieden, dass die fehlerhafte Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes durch die Bank zum Widerruf der Willenserklärung auf den Abschluss eines Darlehens berechtigt.