[29.03.2019] Im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verhält es sich häufig so, dass bei psychischen Erkrankungen Gutachten durch Versicherer eingeholt werden und die Erbringung der Berufsunfähigkeitsleistung danach abgelehnt wird. Dieses mit der Begründung, dass nach dem Gutachten keine Berufsunfähigkeit bestehe.