[15.11.2016] Minijobs haben auf dem Arbeitsmarkt nicht den besten Ruf. Doch auch wenn die Verdienstmöglichkeiten aufgrund der geringfügigen Beschäftigung begrenzt sind: Minijobber genießen einen viel höheren Arbeitsrechtsschutz, als weithin angenommen. So sind Minijobs regulären Vollzeitbeschäftigungen rechtlich weitgehend gleichgestellt.