[28.04.2016] Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eine Regelung zur Einschränkung des Widerrufsrechts beschlossen. Wird der Verbraucherschutz hiermit der Rechtssicherheit im Sinne der Kreditinstitute geopfert?