[20.03.2017] Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben.