[25.08.2016] Der Pflichtteilsberechtigte ist in mehrerlei Weise benachteiligt, unter anderem hat naturgemäß der Erbe einen erheblichen Informationsvorsprung und der Pflichtteilsberechtigte – also zum Beispiel Kinder des Erblassers, die durch das Testament aus der Erbfolge herausgenommen wurden – wird naturgemäß stets befürchten, dass er rein faktisch durch vielerlei Handlungen lebzeitig des Erblassers schon benachteiligt wurde, ohne dass dies jetzt überhaupt noch aufgeklärt und finanziell ausgeglichen werden könnte.