[13.07.2015] Einer langjährig angestellten Krankenschwester ist wegen des Verzehrs von acht halben belegten Brötchen fristlos gekündigt worden. Zu Unrecht, entschied das Arbeitsgericht Hamburg. Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung um die sogenannten „Bagatellkündigungen“ ist damit um einen kuriosen Fall reicher (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015, Az. 27 Ca 87/15).