[07.04.2016] 



Lebt das Kind wechselweise mal beim einen, mal beim anderen Elternteil, und beide teilen sich das Sorgerecht, gilt: Sie dürfen gemeinsam im Sinne des Kindes entscheiden. Rechtlich ist es nicht möglich, dies in einem Vertrag vorab zu regeln. Denn anders als etwa beim Ehevertrag geht es hier um ein Kind - also einen Dritten und dessen Wohl. Was in der jeweiligen Situation für den Nachwuchs gut ist, muss individuell abgewogen werden.