[09.09.2020] 



Für seinen neuen Elektroroller bekommt ein 80-Jähriger aus Niedersachsen keine Beihilfe von der Krankenkasse. Bereits der Name „Eco-Fun“ zeige, dass es sich um ein Freizeitgerät handele, das nicht für Behinderte konzipiert sei, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) mit. (Az: L 16 KR 151/20) Der Roller ist demnach kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung, entschied das Sozialgericht.