[01.07.2016] BtMG-Delikte – also Strafverfahren wegen unerlaubten Drogenbesitzes oder Drogenhandels – werden von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Regel konsequent verfolgt. Die dafür vorgesehenen Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht sind sehr hoch. Wer eines Betäubungsmittelverstoßes beschuldigt wird, sollte deshalb frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, der die Strafverteidigung übernimmt und Ihre Interessen im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht vertritt.