[02.06.2015] Wichtige Entscheidungen für eine GmbH zu treffen, ist zumeist mit einem hohen Risiko verbunden. Deshalb steht jedem Geschäftsführer ein haftungsfreier Handlungsspielraum zu – denn manchmal muss man ein Risiko in Kauf nehmen, um eine Gesellschaft erfolgreich zu führen. Dennoch müssen die Entscheidungen genügend abgesichert und bestmöglich durchdacht sein; andernfalls haften die Geschäftsführer selbst für entstandene Schäden (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23.12.2014, Az. 3 U 1544/13).