[29.04.2016] Lebensversicherungen und Rentenverträge werden zur Vorsorge im Alter abgeschlossen. Mittlerweile stellt sich bei vielen Verträgen jedoch heraus, dass sie sich für den Versicherungsnehmer gar nicht lohnen und der Versicherungsnehmer besser dastehen würde, wenn er den Vertrag wieder auflösen könnte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist dies nun möglich, indem das Widerspruchsrecht ausgeübt wird – auch lange nach Ablauf der eigentlichen Widerspruchsfrist.