[19.05.2017] Das LAG Nürnberg (Az. 5 Sa 59/16 ) hatte zu dieser Thematik folgenden Fall zu entscheiden: Als der Hund des Klägers einen Schlaganfall erlitt, kontaktierte der Kläger seinen Arbeitgeber telefonisch und bat um einen Tag Urlaub. Der Arbeitgeber lehnte dies ab.