[30.03.2017] Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds und anderen Geldanlagen haben sich für viele Kapitalanleger als finanzieller Fehlschlag erwiesen. Allerdings haben die Anleger im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung auch häufig Anspruch auf Schadensersatz. Eine Anlageberatungsgesellschaft kann sich nicht einfach auf Nichtwissen oder bloße Vermutungen zurückziehen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U 96/16).