[20.07.2017] 



Der Bundesgerichtshof (BGH) wird vorerst nicht darüber entscheiden, ob die Bausparkassen Bonuszinsen miteinrechnen dürfen, damit die Bausparsumme früher erreicht und eine Auflösung des Vertrags möglich ist. Ein Termin, bei dem die Karlsruher Richter kommende Woche über zwei Fälle beraten wollten, wurde abgesagt. (Az.: XI ZR537/16 und XI ZR 540/16)