[09.12.2020] 



Verbraucher, die rein übers Internet oder am Telefon einen Anwalt beauftragen, können genauso ein Widerrufsrecht haben wie beim Online-Einkauf. Auch in einem solchen Fall gelten die Regeln für Fernabsatzverträge, entschied der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 133/19). Dafür, dass ein Anwalt im Fernabsatz tätig ist, sprechen demnach ein begrenztes Rechtsgebiet, ein Internetauftritt mit bundesweiter Werbung und Mandantschaft aus ganz Deutschland.